§ 1
Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
§2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung sind die Förderung der medizinischen Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), der Krankheitsbekämpfung, und zwar in den Bereichen Prostatakrebs und/oder Brustkrebsund/oder COPD und/oder Multiple Sklerose.
§3
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Stifter und ihre Erben erhalten keine über die in § 58 Nr. 6 der Abgabenordnung genannten Beträge hinausgehenden Zuwendungen. Näheres regelt § 6 dieser Stiftungssatzung.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Die Stiftung muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und in gleichem
(5) Die Stiftung wird ihre gemeinnützigen Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Sie kann hierzu Projekte durchführen, Einrichtungen und Zweckbetriebe unterhalten. Die steuerlich unschädlichen Betätigungen im Rahmen des § 58 AO sind zulässig.
(6) Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in- und ausländischer Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zu solchen Hilfspersonen wird die Stiftung jeweils so ausgestalten, dass das Wirken der Hilfspersonen wie eigenes Wirken der Stiftung anzusehen ist.
(7) Soweit die Stiftung ihre Zwecke im Ausland verwirklicht, wird sie entsprechend den jeweiligen steuerlichen Anforderungen die satzungsmäßige Mittelverwendung durch eine Aufzeichnung der für die betreffenden Projekte getätigten Ausgaben führen und ggf. erforderliche Unterlagen für die Finanzverwaltung vorlegen.
§4
Stiftungsvermögen, flüssige Mittel
§5
Zuwendungen
§6
Mittelverwendung
§7
Organe der Stiftung
§8
Stiftungsvorstand
§9
Aufgaben des Vorstands; Zustimmung des Stiftungsrates, Vorstandssitzungen
§10
Stiftungsrat
§11
Beschlussfassungen des Stiftungsrates
§12
Aufgaben des Stiftungsrates
§13
Änderungen der Stiftungssatzung
§14
Auflösung der Stiftung und Vermögensanfall
§15
Zulegung, Zusammenlegung
§16
Unterrichtung der Stiftungsaufsichtsbehörde
§17
Finanzverwaltung
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